Trinkwasserhygiene im Kleingarten

Information zur Trinkwasserhygiene in der Kleingartenparzelle – zum Ausdrucken: – PDF-Datei
Für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasserinstallation in der Kleingartenparzelle ist der Unterpächter verantwortlich. Die Beachtung der hier aufgeführten Hinweise und Empfehlungen sichert auf Dauer einen funktionstüchtigen, zuverlässigen und hygienisch einwandfreien Betrieb.

Betrieb
Die Trinkwasseranlage und Apparate sind in solcherweise zu betreiben, dass ihre zuverlässige Funktion sichergestellt ist:

·         Absperr- und Wartungsarmaturen sind zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit vollständig zu öffnen oder zu schließen und in regelmäßigen Zeitabständen zu betätigen;

·         Der Anschluss von Geräten (Warmwasserspeicher) und Armaturen oder Umbauarbeiten am Leitungssystem kann die Wasserqualität beeinflussen. Es wird empfohlen, das jegliche Anschlüsse und Änderungen nur von fachkundigen Personal vorgenommen werden;

·         Schlauchverbindungen (Gartenschläuche) dürfen nur an für diesen Zweck vorgesehenen Entnahmestellen angeschlossen werden, die speziell für Schlauchanschlüsse konstruiert und mit einer geeigneten Sicherheitseinrichtung gegen Rückfließen ausgestattet sind;

·         Die Belüftungsöffnungen von Armaturen (z. B. Rohrbelüfter, freie Ausläufe) dürfen nicht verschlossen oder versperrt werden und müssen gegen mögliche Überflutung oder Verunreinigung geschützt sein;

·         Bei längerer Abwesenheit ( 3 Tage) sollte das in der Leitung enthaltene Wasser vor dem Genuss erneuert werden, spülen bis klares und kaltes Wasser aus der Entnahmearmatur kommt – siehe auch Betriebsunterbrechung/Abwesenheit -;

·         Die Temperatur des Wassers in Leitungen, Kaltwasserbehälter, Warmwasserspeicher und im Ablauf von Entnahmearmaturen ist zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass keine Verkeimung (25°C bis 55°C) mit „Legionellen“ vorhanden ist.  Am höchsten belastet ist immer das Wasser, das auf den letzten Metern vor der Zapfstelle steht. Um das Risiko zu senken, vorsichtig die ersten Liter ablaufen lassen, insbesondere nach längerer Abwesenheit.

Betriebsunterbrechung / Abwesenheit Wiederinbetriebnahme
länger als 3 Tage

 

öffnen aller Entnahmearmaturen, vollständigen Wasseraustausch herstellen
länger als 4 Wochen

·         Schließen der Absperrarmatur vor dem Wasserzähler

Öffnen der Absperrarmatur und aller Entnahmearmaturen in dem abgestellten Bereich, vollständigen Wasseraustausch herstellen
länger als 6 Monate und nach
frostbedingter Unterbrechung·         Schließen der Absperrarmatur vor dem Wasserzähler·         Entleerung der Leitung 
Zum Füllen der Anlage ist die Absperrarmatur teilweise zu öffnen. Um Druckstöße und Schäden in der Anlage zu vermeiden, sind dann die Leitungen durch langsames öffnen der einzelnen Entnahmearmaturen vorsichtig und langsam zu entlüften. Danach sind Absperrarmaturen vollständig zu öffnen und die Leitungen zu spülen.

 

 

Auszugsweise einige Bestimmungen:  – nicht im PDF-Ausdruck enthalten –

Zu Trinkwasser zählt, entsprechend § 3 Trinkwasserverordnung, Wasser für den menschlichen Gebrauch, das heißt zum Trinken, Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder zu anderen häuslichen Zwecken, wie zum Geschirr spülen oder Wäsche waschen.

Trinkwasseranlage in der Kleingartenanlage

Nach § 12 der Vertragsbestimmungen für die Wasserversorgung von Berlin gilt, dass:

·        Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss, mit Ausnahme der Messeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmen (Wasserzähler der BWB), ist der Anschlussnehmer* verantwortlich. Hat er die Anlage- oder Anlagenteile einem Dritten* vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.

·        Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Verordnung und anderen gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installationsverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführungen der Arbeiten zu überwachen.

Anmerkung zu:
* Anschlussnehmer können je nach den einzelnen Vertragsverhältnissen das jeweilige  Bezirksamt, der Bezirksverband der Kleingärtner als Zwischenpächter oder/und  der Kolonievorstand der Kleingartenanlage sein. I. d. R. ist dieses daran erkennbar wer die Trinkwasserabrechnung der BWB erhält.

Link zum Umwelt Bundesamt Trinkwasserverordnung
Links zu den Berliner Wasserbetrieben:

Vertragsbestimmungen der BWB für die Trinkwasserversorgung Berlin PDF-Format

Auszugsweise:

Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken vom 15.Dezember 2009  Stadt I C 216  Tel.: 9025 – 1657 oder 9025 – 0

Aufgrund des § 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt:

§ 5 Versorgungsanschlüsse

(1) Stromanschlüsse bedürfen der Zustimmung des Verpächters. ……..

(2) Das Pachtgrundstück ist durch den Verpächter an die öffentliche Wasserversorgung an-geschlossen. Die Errichtung der Wasserversorgungsanlage innerhalb des Pachtgrundstückes ist, wenn nicht bereits vom Verpächter* vorgenommen, Aufgabe des Pächters**……
Alle mit dem Wasserverbrauch verbundenen Kosten sind vom Pächter** zu tragen.

(3) Die Unterhaltung und Erneuerung der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Versor-gungsanschlüsse, einschließlich der Wintersicherheit der Wasserversorgung, ist Aufgabe des Pächters**, wobei Neuverlegungen und Veränderungen der Zustimmung des Verpächters* bedürfen.

* Grundstücksamt Tempelhof-Schöneberg

** Bezirksverband der Kleingärtner Schöneberg-Friedenau e.V.

Auszugsweise Bestimmungen aus dem Unterpachtvertrag:

§7 Bewirtschaftung, Ver- und Entsorgung

1. Der/Die Unterpächter müssen den Kleingarten grundsätzlich durch Selbstarbeit bewirtschaften. Unterstützung durch Familienangehörige ist zulässig.

2. Für die Herstellung von Anschlüssen an die Versorgungsleitungen ist die vorherige Zustimmung des Verpächters erforderlich. Die anteiligen Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der Anlagen sowie die Kosten für den Verbrauch usw. hat/haben der/die Unterpächter zu tragen, …..

§8 Pflichten

Der/Die Unterpächter ist/sind verpflichtet,

1. die in der Kleingartenanlage ……

2. alle behördlichen Anordnungen auf eigene Kosten und Gefahr nachzukommen

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.

Kleingartenkolonie Grüne Aue e.V.